Geringfügige Beschäftigung (Fragen und Antworten)
Man muss hier zwischen der Pflegepflichtversicherung und der Pflegezusatzversicherung unterscheiden. Die Pflegepflichtversicherung wird grundsätzlich genau wie die gesetzliche Krankenversicherung um Arbeitgeber mitfinanziert.
Eine Pflegezusatzversicherung muss man alleine bezahlen, hier zahlen die Arbeitgeber in der Regel keine Zuschüsse.
» Gibt es eine Pauschale in der Pflegeversicherung, die der Arbeitgeber im
» Falle einer geringfügigen Beschäftigung zahlen muss?