Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege dient dazu, eine Person - wie der Name sagt - kurzzeitig eine Fremdbetreuung und -versorgung zu ermöglichen. Sie kann beispielsweise beansprucht werden als Vorbereitung auf die Pflege zuhause oder im Heim, falls noch kein Platz gefunden wurde, während eines Umzugs oder baulichen Maßnahmen, die für die Pflege zuhause nötig sind oder auch zur Stabilisierung nach einem Krankenhausaufenthalt. Meist handelt es sich um eine vollstationäre Versorgung in einer Einrichtung. Einige Pflegeheime haben extra für diese Zwecke Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung.
Zusätzlich gibt es die Verhinderungspflege. Diese kann beansprucht werden, wenn die pflegende Person aufgrund einer Reise, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend nicht für die Pflege zur Verfügung steht. Sie dient somit auch dazu, pflegenden Angehörigen eine Auszeit von der Pflege zu ermöglichen.
Beide Varianten können jeweils für vier Wochen pro Jahr beansprucht werden und es stehen jeweils dafür bis zu 1432 Euro für den Pflegekostenanteil von den Pflegekassen zur Verfügung.
Pflege durch Angehörige
Viele Pflegebedürftige wünschen sich eine Versorgung im eigenen Zuhause und/oder in familiärer Umgebung. Meist übernehmen dann Familienangehörige oder Personen aus dem sozialen Umfeld die Pflege. Eine Ausbildung ist in diesem Fall nicht nötig. In den gesetzlichen Pflegebestimmungen hat die häusliche Pflege Vorrang vor der stationären.
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit benötigen die pflegenden Angehörigen oder Bekannten stundenweise Unterstützung bzw. Entlastung durch einen Pflegedienst oder ehrenamtliche Helfer, vor allem bei der Pflege von Schwer- oder Demenzkranken. Auch kann eine Betreuungsgruppe, die meist wöchentlich oder 14-tägig stattfindet, von großer Hilfe sein. Die Pflegekassen bieten für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Helfer außerdem kostenlose Pflegekurse an. Einerseits um die Pflegetätigkeit zu schulen, zu beraten und zu informieren, und andererseits um mit der körperlichen und teils seelischen Belastung besser umgehen zu können. Auch der Erfahrungsaustausch ist ein wichtiger Aspekt der Pflegekurse.
Erhält eine pflegebedürftige Person ein Pflegegeld der Pflegekasse, so kann sie über dieses frei entscheiden. So kann auch den pflegenden Angehörigen eine finanzielle Entschädigung für ihr Engagement gezahlt werden.
