Beitragspflicht

Die Pflegeversicherung wurde in Deutschland am 01. Januar 1995 eingeführt. Mit diesem Datum begann auch die Beitragspflicht. Vor Einführung der Pflegeversicherung wurden Pflegekosten aus eigenen Mitteln gedeckt oder es musste Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Seit dem 01.04.1995 wurde finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit und häuslicher Pflege gezahlt.

Jeder Bürger in Deutschland hat eine Beitragspflicht und muss in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen. Einem Arbeitnehmer werden monatlich vom Bruttolohn alle Beitragspflichtigenkosten abgezogen. Teilweise zahlt der Arbeitgeber 50% und der Arbeitnehmer 50% der Beiträge. Jeder, der einen Vertrag oder eine Versicherung abschließt ist verpflichtet seine Beiträge zu zahlen. Bei 1,7% liegt der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung. Leider reicht dieser Beitrag nicht aus um die anfallenden Kosten für eine pflegebedürftige Person und deren Unterbringung in Pflegeheimen zu decken. Hier empfiehlt sich eine private Pflegeversicherung oder Pflegetagegeldversicherung.

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