Datenschutzeinwilligung
Kommt es zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu einem Vertragsabschluss ist der Versicherungsnehmer verpflichtet dem Versicherer seine persönlichen Daten mit zuteilen. Diese personenbezogenen Daten werden allgemein zur Antrags-, Vertrags- und Leistungsabwicklung benötigt.
Der Versicherer speichert die Daten des Versicherungsnehmers, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Dies soll auch Schutz vor missbräuchlichen Handlungen geben. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung der allgemeinen personenbezogenen Daten (z.B. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient. Einen intensiveren Schutz genießen besondere Arten personenbezogener Daten (insbesondere Gesundheitsdaten). Diese Daten darf der Versicherer im Regelfall nur verwenden, nachdem der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich eingewilligt hat.
