Kostennachweis
Viele Leistungen der Pflegeversicherung werden erst nach Erbringen von Kostennachweisen erstattet. Der so genannte Indikator dient der Übersicht über die Ausgaben der allgemeinen Krankenhäuser nach Kostenarten. Kosten der Krankenhäuser werden im Teil III - Kostennachweis – der Krankenhausstatistik ausgewiesen. Beim Kostennachweis handelt es sich um eine jährliche Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Die Erhebung wird gemeinsam von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt. Meldetermin für die Krankenhäuser ist der 30. Juni des dem Berichtsjahr folgenden Jahres.
