Kostennachweis

Viele Leistungen der Pflegeversicherung werden erst nach Erbringen von Kostennachweisen erstattet. Der so genannte Indikator dient der Übersicht über die Ausgaben der allgemeinen Krankenhäuser nach Kostenarten. Kosten der Krankenhäuser werden im Teil III - Kostennachweis – der Krankenhausstatistik ausgewiesen. Beim Kostennachweis handelt es sich um eine jährliche Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Die Erhebung wird gemeinsam von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt. Meldetermin für die Krankenhäuser ist der 30. Juni des dem Berichtsjahr folgenden Jahres.

News
2010-09-07

Diagnose Demenz – Wenn man den Partner immer mehr verliert

Die Diagnose Demenz ist vor allem für den gesunden Lebenspartner ein unheimlich...

mehr

 

2010-09-01

Mindestlöhne Pflege aktuell

Mindestlöhne in der Pflege stehen fest - aber trotzdem kehrt keine Ruhe ein!

mehr

 

2010-08-05

Pflegenoten: Pflegeheime im Test

Wo sind denn nun die besten Pflegeheime? Nach Angaben der Techniker Krankenkasse...

mehr

 

2010-07-28

Pflege und Angehörige

Immer mehr Pflegebedürftige in Deutschland – aber auch die pflegenden Angehörige...

mehr

 

2010-07-19

Pflegestützpunkte aktuell

Pflegestützpunkte – schon jetzt, zwei Jahre nach Einführung, zum Scheitern verur...

mehr

 

» Alle News anzeigen