Kurzzeitpflege

Unter Kurzzeitpflege versteht man die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung. Die Kurzzeitpflege bedarf einem Zeitraum von vier Wochen je Kalenderjahr. Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers. Die Kurzzeitpflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor. Die Pflegeversicherung erbringt Kurzzeitpflege für höchstens 28 Tage und bis zu einem Wert von 1470 Euro je Kalenderjahr. Die Kurzzeitpflege umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. Die Unterkunft - und Verpflegungskosten sind in der Kurzzeitpflege nicht inbegriffen. Die Kurzzeitpflege wird in unterschiedlichen Einrichtungen angeboten zum Beispiel in speziellen Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit Hotelcharakter, in Krankenwohnungen oder Gästebetten in Altenpflegeheimen.

News
2010-09-07

Diagnose Demenz – Wenn man den Partner immer mehr verliert

Die Diagnose Demenz ist vor allem für den gesunden Lebenspartner ein unheimlich...

mehr

 

2010-09-01

Mindestlöhne Pflege aktuell

Mindestlöhne in der Pflege stehen fest - aber trotzdem kehrt keine Ruhe ein!

mehr

 

2010-08-05

Pflegenoten: Pflegeheime im Test

Wo sind denn nun die besten Pflegeheime? Nach Angaben der Techniker Krankenkasse...

mehr

 

2010-07-28

Pflege und Angehörige

Immer mehr Pflegebedürftige in Deutschland – aber auch die pflegenden Angehörige...

mehr

 

2010-07-19

Pflegestützpunkte aktuell

Pflegestützpunkte – schon jetzt, zwei Jahre nach Einführung, zum Scheitern verur...

mehr

 

» Alle News anzeigen