Kurzzeitpflege
Unter Kurzzeitpflege versteht man die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung. Die Kurzzeitpflege bedarf einem Zeitraum von vier Wochen je Kalenderjahr. Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers. Die Kurzzeitpflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor. Die Pflegeversicherung erbringt Kurzzeitpflege für höchstens 28 Tage und bis zu einem Wert von 1470 Euro je Kalenderjahr. Die Kurzzeitpflege umfasst Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. Die Unterkunft - und Verpflegungskosten sind in der Kurzzeitpflege nicht inbegriffen. Die Kurzzeitpflege wird in unterschiedlichen Einrichtungen angeboten zum Beispiel in speziellen Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit Hotelcharakter, in Krankenwohnungen oder Gästebetten in Altenpflegeheimen.
