Medizinischer Dienst

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist der medizinische, zahnmedizinische und pflegerische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in einem Bundesland (Arbeitsgemeinschaft). Der Medizinische Dienst berät zusätzlich die gesetzliche Krankenversicherung in allgemeinen medizinischen Fragen.

Der Medizinische Dienst soll als sozialmedizinisches Beratungsorgan der Kranken- und Pflegekassen medizinischen Sachverstand in das System einbringen und gleichzeitig sicherstellen, dass alle Versicherten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bei bestimmten Leistungsfällen medizinisch neutral und nach gleichen Kriterien beurteilt werden.

Der Medizinische Dienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bietet Beratungs- und Begutachtungsdienstleistungen in Grundsatz-, Struktur-, Vertrags-, Planungs- und Qualitätsfragen der ambulanten, teil-, voll- und stationären, rehabilitativen und pflegerischen Versorgung in der Human- und Zahnmedizin an. Außerdem führt der MDK auch Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen durch, indem er prüft, ob die Leistungen der Pflegeeinrichtungen dem vereinbarten Qualitätsstandard entsprechen.

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2010-09-07

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