Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Gezahlt wird ein fest vereinbarter Betrag pro Tag, dessen Höhe sich nach der Pflegestufe richtet: Der volle Tagessatz wird meistens erst bei Pflegestufe III ausgezahlt. Eine Pflegetagegeldversicherung hat ähnlich wie eine Krankenversicherung fest vereinbarte Leistungen, die während der Vertragslaufzeit in ihrer Höhe garantiert sind.

Um im Fall einer Pflegebedürftigkeit finanziell abgesichert zu sein empfiehlt sich eine Pflegetagegeldversicherung. Die Pflegetagegeldversicherung wird von fast allen privaten Krankenversicherungsgesellschaften angeboten. Der Vertragsinhalt der Pflegetagegeldversicherung ist, dass zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung, im Pflegefall ein vorher vertraglich vereinbartes, tägliches Pflegetagegeld gezahlt wird. Je nach Anbieter und Vertrag kann der Pflegetagegeldsatz zwischen 5 und 100 Euro pro Tag liegen. Die Höhe des Pflegetagegeldes richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Der volle Tagessatz wird meistens erst ab Pflegestufe III ausgezahlt. Das Pflegetagegeld wird häufig in den unteren Pflegestufen und bei der häuslichen Pflege nur anteilig ausgezahlt. Sind die anfallenden Kosten bereits durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt, so kann das Tagegeld frei verwendet werden.

Siehe auch: Pflegetagegeldversicherung

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