Schweigepflichtentbindung
Es gibt verschiedene Berufsgruppen die der Schweigepflicht unterliegen. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger, Mitarbeiter des Rettungsdienstes usw. Die Schweigepflicht im engeren Sinn dient dem Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereiches einer Person, die sich bestimmten Berufsgruppen anvertraut. Dementsprechend schützt die Schweigepflicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches in Deutschland Verfassungsrang hat. Schließt eine Person eine Krankenzusatzversicherung oder eine Pflegeversicherung ab, muss der Versicherungsnehmer sein Einverständnis zur Schweigepflichtenbindungserklärung geben. Dies dient dazu, dass der Versicherer bestimmte (konkrete) Fragen über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers persönlich bei dem des Versicherungsnehmers behandelnden Arzt nachfragen kann. Durch die Schweigepflichtentbindungserklärung hat der Arzt die Erlaubnis, dem Versicherer Auskunft über gesundheitliche Fragen bezüglich des Versicherungsnehmers zu geben.
