Sozialhilfe
Pflegebedürftigen Personen steht im Bedarfsfall eine bedarfsorientierte Sozialleistung zu. Die Leistungen sind abhängig vom Vermögen bzw. vom Einkommen der pflegebedürftigen Person. Sozialhilfe kann in der Regel erst dann beantragt werden, wenn alle finanziellen Reserven erschöpft sind. Der Sozialhilfeträger darf bei den nächsten Angehörigen Regress holen.
