Höhe der Leistungen
Die Pflegeversicherung leistet in erster Linie finanzielle Unterstützung an Pflegebedürftige. Die Höhe dieser Leistungen ist abhängig von der Art der beantragten Pflege und der bescheinigten Pflegestufe. Dabei wird nicht zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung unterschieden - beide Versicherungsarten müssen die gleichen Leistungen erbringen.
Finanzielle Leistungen der Pflegepflichtversicherung
Häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegepersonen (Laienpflege):
| Pflegestufe I: | 215 Euro - neu: 225 EUR |
| Pflegestufe II: | 420 Euro - neu: 430 EUR |
| Pflegestufe III: | 675 Euro - neu: 685 EUR |
| Härtefallregelung: | Nicht vorgesehen |
Ambulante oder teilstationäre Pflege durch einen professionellen Pflegedienst:
| Pflegestufe I: | 420 Euro - neu: 440 EUR |
| Pflegestufe II: | 980 Euro - neu: 1.040 EUR |
| Pflegestufe III: | 1.470 Euro - neu: 1.510 EUR |
| Härtefallregelung: | 1.918 Euro |
Stationäre Pflege in einem Pflegeheim:
| Pflegestufe I: | 1.023 Euro - keine Änderung |
| Pflegestufe II: | 1.279 Euro - keine Änderung |
| Pflegestufe III: | 1.470 Euro - neu: 1.510 EUR |
| Härtefallregelung: | 1.750 Euro - neu: 1.825 EUR |
Eine detaillierte Aufstellung aller Leistungsarten, nach Paragrafen geordnet, steht Ihnen hier als Pdf-Datei zur Verfügung:
Zahl der Versicherten:
Derzeit sind etwa 70 Millionen Menschen in einer gesetzlichen Pflegekasse pflegeversichert, während in der privaten Pflege-Pflichtversicherung nur etwa 9 Millionen Menschen versichert sind. (Stand: Mai 2007, Quelle: BMG)
Weitere Leistungen der Pflegepflichtversicherung
Neben der finanziellen Unterstützung erbringt die Pflegeversicherung noch weitere Leistungen, zum Beispiel zur Prävention, Rehabilitation, technische Hilfsmittel und Pflegekurse. Pflegende Angehörige oder Pflegepersonen aus dem näheren Umfeld ohne einschlägige Pflegeausbildung sind während der Zeit der Pflege in die gesetzliche Unfallversicherung und in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Außerdem kann die Pflege von Schwerstpflegebedürftigen oder hilflosen Menschen steuerlich geltend gemacht werden.
Die weiteren Leistungen, die die Pflegeversicherung leistet, sind Verhinderungspflege (bei Krankheit einer Pflegeperson), Kurzzeitpflege (Kurzfristige stationäre Unterbringung), Betreuungsleistungen für Demenzkranke, Pflegehilfsmittel, sowie bauliche Maßnahmen für Pflegebedürftige.
» Informieren Sie sich über die Entwicklung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995. (html)
