Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden als Dienst-, Sach- und Geldleistungen sowie im Rahmen der Kostenerstattung erbracht.

Insbesondere sollen die gesetzlich definierten Leistungen dazu beitragen, den individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung zu decken.

Darüber hinaus sollen sie die familiäre und nachbarschaftliche Pflege unterstützen, wobei die Pflegeversicherung dem Grunde nach eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen darstellt, welche die Eigenleistungen der Versicherten nicht entbehrlich machen.

So obliegt es den Versicherten, einen durch die Leistungen der Pflegeversicherung nicht gedeckten Pflege- und Betreuungsbedarf selbst sicherzustellen. Weshalb die gesetzliche Pflegeversicherung des Öfteren auch als „Teilkasko – Versicherung“ tituliert wird.

News
2010-07-28

Pflege und Angehörige

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2010-07-19

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2010-07-12

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2010-06-22

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2010-06-11

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