Entwicklung der Pflegeversicherung
1994: Gesetzesbeschluss
Die gesetzliche Pflegeversicherung vom 26.05.1994 (BGBl. I S. 1014, 1015) wird mit Wirkung zum 1. Januar 1995 eingeführt. Norbert Blüm, derzeitiger Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, gilt als ihr geistiger Vater. Sie ist neben der Kranken-, der Renten-, Arbeitlosen- und Unfallversicherung die jüngste der fünf Säulen zur sozialen Absicherung.
1995: Einführung der Pflegeversicherung
Mit dem 1. Januar setzen die Beitragszahlungen und die Leistungen für häusliche Pflege ein. Alle Krankenversicherten sind den Pflegekassen zur Mitgliedschaft verpflichtet, die Höhe des Beitragssatzes beträgt 0,85 %, sowohl jeweils für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Die privaten Krankenkassen erheben einen einheitlichen Beitrag.
Der medizinische Dienst der Krankenkassen prüft die Anträge, die die Pflegekasse entgegennimmt. Die Pflegeversicherung soll mit dem Wegfall des Buß- und Bettag (ausgenommen Sachsen) finanziert werden.
1996: Erweiterung der Leistungen
Es werden nun auch Leistungen für die Stationäre Pflege gezahlt.
2002: Qualitätsverbesserung der Pflegeversicherung
Folgende Gesetze treten zur Verbesserung der Pflege in Kraft:
* Pflegequalitätssicherung (für stationäre Einrichtungen)
* Pflegeleistungsergänzung (für Demenzkranke, geistig Behinderte und
psychisch Erkrankte).
2004: Beitragspflicht für Rentner
Rentner müssen den kompletten Pflegeversicherungsbeitrag von 1,7 % leisten.
2005: Familienlastenausgleich
Für kinderlose Versicherte über 23 Jahre gilt nun ein um 0,25 % erhöhter Beitragssatz. Die 0,25 % müssen allein vom Arbeitnehmer gezahlt werden, der Arbeitgeber beteiligt sich nicht daran. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden zugunsten des Familienlastenausgleichs.
2008: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz werden die Beiträge um 0,25 % erhöht, gleichzeitig werden aber auch die Leistungen verbessert.
