Die Pflegereform 2008

Die Pflegereform 2008 (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PflWG)brachte einige große und viele kleine Änderungen in der Pflegeversicherung mit sich. Das Gesetz umfasst im Wesentlichen 10 Änderungen, die am 01.07.2008 in Kraft getreten sind:

  1. Beitragsanpassung: Ab 1. Juli 2008 gilt ein neuer Beitragssatz in der Pflegeversicherung von 1,95 % (bisher 1,7 %) des Bruttolohns, für kinderlose Erwachsene über 23 Jahre gelten weiterhin 0,25 % Aufschlag. Als Ausgleich wird ab 1. Januar 2008 der Prozentsatz der Arbeitslosenversicherung um 0,3 gesenkt.
  2. Die ambulante Versorgung soll gestärkt werden: Durch die Einrichtung von etwa 4.000 Pflegestützpunkten soll die Vernetzung der Pflege besser funktionieren und die Qualität der Beratung und Betreuung gesteigert werden. Gleichzeitig sollen etwa 20.000 Pflegeberater eingesetzt werden, die die Pflegebedürftigen und Angehörigen beratend unterstützen. Wohnformen wie Senioren-WGs oder betreutes Wohnen sollen gestärkt werden und letztendlich soll auch die Pflege durch Einzelpfleger vereinfacht werden.
  3. Leistungsanpassung: Im Zuge der Leistungsanpassungen werden die monatlichen Pflegeleistungen schrittweise erhöht und anschließend dynamisch angepasst. Die Leistungen für Demenzkranke werden besonders erhöht und berücksichtigen nun den speziellen Betreuungsbedarf Demenzkranker: Bis zu 2400 Euro werden nun geleistet (bisher bis zu 460 Euro), erheblich Demenzkranken ohne Pflegestufe stehen nun auch Leistungen zu. Diese wird in zwei Stufen eingeordnet und bemisst sich am Betreuungsaufwand.
  4. Einführung der Pflegezeit: Pflegende Angehörige sollen rechtlich gestärkt werden durch die sogenannte "Pflegezeit”. In akuten Fällen sollen Angehörige das Recht haben, bis zu 10 Tage von der Arbeit freigestellt zu werden. In chronischen Fällen ist ein Freistellungsanspruch bis zu sechs Monate vorgesehen, gleichzeitig soll in dieser Zeit Kündigungsschutz gelten.
  5. Prävention und Rehabilitation sollen gefördert werden, der medizinische Dienst der Krankenkassen soll Rehabilitationsmaßnahmen empfehlen und eine erfolgreiche Rehabilitation soll finanziell belohnt werden.
  6. Die Qualität der Pflege soll in vielerlei Hinsicht gestärkt werden, insbesondere durch verbindliche Standards, internes Qualitätsmanagement, Transparenz und externe Kontrollen durch den medizinischen Dienst.
  7. Schnittstellenprobleme mit Ärzten und Krankenhäusern sollen abgebaut werden, die Pflegekassen sollen auf die entsprechenden Stellen einwirken und eine bessere Zusammenarbeit erwirken.
  8. Die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen soll gefördert werden, die Pflegeeinrichtungen werden stärker eigenverantwortlich handeln müssen, insbesondere durch ein geändertes Abrechnungssystem und eigene Buchführungsvorschriften. Gleichzeitig soll die Entbürokratisierung durch schnellere Bewilligungsverfahren, einfache Pflegedokumentation und nur noch konkrete, anlassbezogene Prüfungen vorangetrieben werden.
  9. Änderungen in der privaten Pflegeversicherung: Für die privaten Pflegeversicherer werden die Änderungen der Gesundheitsreform entsprechend auf die Pflegeversicherung übertragen. Gleichzeitig erhalten die gesetzlichen Pflegekassen die Möglichkeit, Zusatzversicherungen anzubieten.
  10. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit soll überprüft und überarbeitet werden, allerdings gibt es dazu noch keinen konkreten Beschluss.

Anteil der Pflegebedürftigen

Im Mai 2007 waren von den 79 Millionen Mitglieder der Pflegekassen über 2 Millionen Menschen pflegebedürftig. (Stand: Mai 2007, Quelle: BMG)

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