Möglichkeiten der Pflegeversicherung
| Pflegekosten- Versicherung |
Pflegetagegeld- Versicherung |
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|---|---|---|
| Organisation | Krankenversicherung | Krankenversicherung |
| Beiträge | Niedrig | Mittel |
| Leistungen | Erstattung der nachgewiesenen Kosten für die Pflege, bis zu einem bestimmten Höchstsatz | Festes Tagesgeld ohne Kostennachweis |
| Vorteile | Günstige Beiträge | Flexibel, Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 3 möglich, viele Tarifvarianten |
| Nachteile | Kosten müssen nachgewiesen werden, Höchstsätze abhängig von der Pflegeart, Beitragserhöhungen möglich, keine Beitragsbefreiung im Pflegefall | Beitragserhöhungen in Ausnahmenfällen möglich |
| Empfehlung | Wird von Finanztest nur "eingeschränkt empfohlen", da das Geld nicht zur freien Verfügung steht | Wird von den meisten Fachmagazinen (Cash, Focus, Stern, Finanztest, Ökotest) empfohlen |
| Pflegerenten- Versicherung |
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|---|---|
| Organisation | Lebensversicherung |
| Beiträge | Hoch |
| Leistungen | Feste Rente ohne Kostennachweis, zusätzlich Überschüsse |
| Vorteile | Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 1, garantiert keine Beitragserhöhungen |
| Nachteile | Leistungen abhängig von der Kapitalmarktentwicklung, sehr hohe Prämien |
| Empfehlung | Kein Fachmagazin empfiehlt eine Pflege-Rentenversicherung |
Empfehlung: Pflegetagegeldversicherung
Wir schließen uns der Meinung der großen Finanz-Magazine und Rating-Agenturen an und empfehlen den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung.
Nachteile der Pflegerente
Die Organisation der Pflegerentenversicherung nach Art der Lebensversicherung bringt mehr Nachteile als Vorteile mit sich. Neben der ungewissen Rentenhöhe und der Abhängigkeit vom Kapitalmarkt, sind die immens hohen Beiträge im Vergleich zu den anderen Tarifen ein Grund, von dieser Art der Vorsorge Abstand zu nehmen.
Nachteile der Pflegekostenversicherung
Bei einer Pflegekostenversicherung ist man stark von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse abhängig. Außerdem müssen sämtliche Kosten, für die man eine Erstattung möchte, mit Rechnungen nachgewiesen werden. Damit verbunden ist auch die Einschränkung, dass nur Leistungen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog gezahlt werden.

