Senioren-Wohngemeinschaft
Gemeinsam sind wir stark - so lautet die Devise der Senioren-Wohngemeinschaften, die immer beliebter werden. Denn sowohl für sehr agile als auch für hilfebedürftige Senioren sind diese eine behagliche Alternative zu Pflegeeinrichtungen: Im Vordergrund steht der Gedanke des gemeinschaftlichen, offenen und hilfsbereiten Miteinanders. Die Bewohner achten aufeinander und bewahren sich zum größtmöglichen Grad ihre Selbständigkeit.
Meistens handelt es sich um Hausgemeinschaften, in denen entweder mehrere Wohnungen eigens zu diesem Zweck hergerichtet wurden oder viele Zimmer, die durch Gemeinschaftsräume, -bäder und -küchen ergänzt werden. Hier gibt es zwei Varianten der Wohngemeinschaften: Reine Senioren-WGs und WGs für Jung und Alt. Beide Arten haben natürlich den gleichen Grundgedanken und funktionieren ähnlich.
Die
Lebensgemeinschaften dienen der gegenseitigen Unterstützung bei Einkäufen,
Arztbesuchen etc. und wirken der Vereinsamung und Isolation entgegen, die
oft bei alleine wohnenden älteren Menschen eintritt. Bei gemeinsamen
Aktivitäten, Feiern und Mahlzeiten kommen sich die Bewohner schnell näher
und wachsen zusammen. Einer der grundsätzlichen Vorteile ist, dass keine
zwischenmenschlichen Vorbelastungen vorhanden sind, wie es in Familien oft
der Fall ist, denn hier sorgt vorprogrammiertes Konfliktpotential oft für
schwer überbrückbare Spannungen. Trotzdem muss sich jeder einzelne
Bewohner natürlich bemühen und sich anpassen. Denn wie in jeder
Gemeinschaft gilt es, gewisse Regeln sowie die Rechte und Pflichten jedes
Einzelnen zu beachten. Damit eventuellen Streitpunkten schnell und offen entgegengewirkt
werden kann, werden meist regelmäßige Versammlungen anberaumt und
es steht eine für jeden einsehbare Hausordnung zur Verfügung.
Kosten für Betreuungsleistungen können durch die Mithilfe der Bewohner oder regelmäßig zu Besuch kommenden Angehörigen eingespart werden. Je nach Betreuungsbedarf sollte vor dem Einzug eine genaue Kostenkalkulation erstellt, die Pflegestufe und die erforderliche Betreuungsart und der -aufwand ermittelt werden. Meistens sind die Pflegekosten von den Bewohnern und ihren Angehörigen mitzutragen. Pflegekostenzuschüsse vom Sozialamt hängen von Einkommen und Vermögen ab.
